Umsatzsteuer von privaten Arbeitsvermittlern

Umsatzsteuererklärung
Geschrieben von: Schomerus

Umsatzsteuer von privaten Arbeitsvermittlern

Das BMF nimmt Stellung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von privaten Arbeitsvermittlern und erläutert unter welchen Umständen diese nunmehr umsatzsteuerfrei sind.

Das BMF hat mit seinem Schreiben vom 19.09.2016 (Az. III 3 – S7171 b/15/10003) klargestellt, dass sich eine Einrichtung, die Vermittlungsleistungen an Arbeitssuchende aufgrund eines bis zum 31.03.2012 ausgestellten Vermittlungsgutscheins nach § 421g SGB III erbracht und ihr Honorar deshalb unmittelbar von der Bundesagentur für Arbeit erhalten hat, für die Steuerfreiheit unmittelbar auf Art. 132 Abs.1 Buchst. g MWStSystRL berufen kann. Nach dem BMF gelte dieses Berufungsrecht auch für Einrichtungen, die vor dem 01.01.2015 Vermittlungsleistungen an Arbeitssuchenden aufgrund eines ab dem 01.04.2012 ausgestellten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III erbracht haben und deren Honorar unmittelbar von der Agentur für Arbeit vergütet wurde.

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