Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer gewerblich geprägten Personalgesellschaft auf eine gemeinnützige Körperschaft
Bei der Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer gewerblich geprägten Personalgesellschaft (z.B. eine GmbH & Co. KG) auf eine gemeinnützige Körperschaft erzielt Letztere keine betrieblichen Einkünfte.
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat in seiner Kurzinformation vom 09.06.2016 (ESt 14/2016 VI – S 2241 – 299) erklärt, dass § 6 Abs.3 EStG -also diejenige Norm, die die unentgeltliche Übertragung eines Teilbetriebs erfasst – bei der Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer gewerblich geprägten Personalgesellschaft auf eine gemeinnützige Körperschaft nicht anwendbar ist.
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