Studentenmensa als Zweckbetrieb

Geschrieben von: Schomerus

Studentenmensa als Zweckbetrieb


Mensa- und Cafeteria-Betriebe, die von gemeinnützigen Studentenwerken unterhalten werden, sind Zweckbetriebe

Das BMF hat mit Schreiben vom 13.12.2017 den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) geändert. Demnach werden Mensa- und Cafeteria-Betriebe, die von gemeinnützigen Studentenwerken unterhalten werden, nach Maßgabe des § 66 AO als Zweckbetriebe angesehen.

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar