Studentenmensa als Zweckbetrieb
Mensa- und Cafeteria-Betriebe, die von gemeinnützigen Studentenwerken unterhalten werden, sind Zweckbetriebe
Das BMF hat mit Schreiben vom 13.12.2017 den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) geändert. Demnach werden Mensa- und Cafeteria-Betriebe, die von gemeinnützigen Studentenwerken unterhalten werden, nach Maßgabe des § 66 AO als Zweckbetriebe angesehen.
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