Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge verlängert
Das BMF verlängert zur Förderung des gesamtgesellschaftlichen Engagements der Flüchtlingshilfe die in 2015 beschlossene steuerliche Maßnahmen bis Ende 2018
Mit Schreiben vom 06.12.2016 (Az. IV C 4-2223/007/0015:015) teilte das BMF mit, dass der zeitliche Anwendungsbereich des BMF-Schreibens vom 22.09.2015 über den 31.12.2016 auf alle steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Flüchtlingshilfe erweitert wird, die bis zum 31.12.2018 durchgeführt werden.
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