Steuerfreiheit von Stipendien

Geschrieben von: Schomerus

Steuerfreiheit von Stipendien

Stipendien, die u.a. aus öffentlichen Mitteln zur Förderung der Forschung oder zur Förderung der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung gewährt werden, sind einkommensteuerfrei. Die OFD Frankfurt stellt die Voraussetzungen näher dar und legt fest, welche Stipendien in den Genuss der Steuerfreiheit kommen.

Die OFD Frankfurt weist in seiner Verfügung vom 23.07.2018 (Az. S 2121 A – 013 – St 213) zunächst darauf hin, dass die Steuerfreiheit von Stipendien von dem Finanzamt zu prüfen sei, das für die Veranlagung des Stipendiengebers zur Körperschaftssteuer zuständig ist oder wäre. Dieses Finanzamt müsste eine entsprechende Bescheinigung hinsichtlich der gegebenen Steuerfreiheit ausstellen oder diese ablehnen. Einen entsprechenden Antrag könne der Stipendienempfänger selbst oder das für ihn zuständige Finanzamt stellen.

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