Steuerfreiheit für nebenberufliche Tätigkeiten
Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt umfangreiche Informationen über die Auslegung der Steuerfreiheit für nebenberufliche Tätigkeiten zusammen.
Mit Verfügung vom 01.11.2017 (Az. S 2121.2.1-29/11 St32) hat das Bayerische Landesamt für Steuern umfangreich zur Steuerfreiheit nebenberuflicher Tätigkeiten im Sinne von § 23 Nr. 26 und § 3 Nr. 26a EStG Stellung genommen. Nach § 3 Nr. 26 EStG wird für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung ein Freibetrag von 2.400,00 EUR gewährt. § 3 Nr. 26a EStG stellt dagegen 720,00 EUR für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Dienst einer der vorgenannten Körperschaften steuerfrei, sofern diese nicht bereits unter § 3 Nr. 12 oder § 3 Nr. 26 EStG fällt.
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