Steuerbegünstigung für „Foodsharing-Vereine“ möglich

Arbeit der Tafeln und foodsharing
Arbeit der Tafeln und foodsharing

Steuerbegünstigung für „Foodsharing-Vereine“ möglich

„Foodsharing-Vereine“ fördern grundsätzlich den Umweltschutz und sind daher von der Körperschafts- und Gewerbesteuer freizustellen.

Was ist Foodsharing?

Die OFD Nordrhein-Westfalen beschäftigt sich in der Kurzinformation vom 11.10.2018 (KurzInfo KöSt Nr. 05/2018) mit der gemeinnützigkeitsrechtlichen Behandlung von sog. „Foodsharing-Vereinen“. Diese Vereine wenden sich mit ihrer Tätigkeit gegen Lebensmittelverschwendung. Die OFG wies darauf hin, dass es solchen Vereinen in der Regel darum gehe, die Menschen für diese Thematik zu sensibilisieren sowie die Weitergabe bzw. Verteilung überschüssiger (privater wie gewerblicher) Lebensmittel zu organisieren.

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