Projekt „Wohnen für Hilfe“

Geschrieben von: Schomerus

Projekt „Wohnen für Hilfe“

Das Projekt „Wohnen für Hilfe“ betrifft generationsübergreifenden Wohnpartnerschaften. Die Finanzbehörde Hamburg legt im Rahmen einer Fachinformation dar, welche Besteuerungsregeln dabei zu beachten sind.

Die Finanzbehörde Hamburg beschäftigt sich in seiner Fachinformation vom 08.12.2016 (Az. S 2253-2016/004-52) mit der steuerlichen Beurteilung des bundesweit angebotenen Projekts „Wohnen für Hilfe“. Bei diesem Projekt bieten in der Regel ältere Menschen jungen Menschen günstigen Wohnraum an. Die Studierenden und Auszubildenden verpflichten sich hierbei als Gegenleistung den Wohnraumanbieter im Alltag zu unterstützen. Die geleisteten Stunden werden als Mieterlass angerechnet, wobei in der Regel ein Quadratmeter mit einer Stunde Hilfe im Monat verrechnet wird. Die Finanzbehörde geht hierbei von drei verschiedenen Modellen aus:

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