Politische Betätigung von gemeinnützigen Organisationen
Eine politische Bildungstätigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Anerkennung einer Gemeinnützigkeit führen
Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt nimmt in seinem Schreiben vom 07.11.2016 (Az. 46 – S 0171 – 16) Stellung zur politischen Betätigung von gemeinnützigen Organisationen. Danach könne die Bildungstätigkeit zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit führen, wenn eine Einwirkung auf Basis einer politischen Grundhaltung erfolgt.
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