Lohnsteuerliche Behandlung von Deutschkursen für Flüchtlinge
Das BMF klärt die Frage, wann Arbeitgeberleistungen für Deutschkurse zur beruflichen Integration von Flüchtlingen als Bildungsmaßnahme kein steuerpflichtiger Arbeitslohn sind.
Im Schreiben des BMF vom 04.07.2017 (Az. IV C 5 – S 2332/0910005) geht es um die lohnsteuerlichen Folgen der Bereitstellung von Deutschkursen für Flüchtlinge durch den Arbeitgeber. Das Ministerium stellt klar, dass berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers nicht zu Arbeitslohn führen, wenn diese Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden.
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