Kapitalertragssteuerabzug bei gebündelter Vermögensanlage für rechtliche unselbständige Stiftungen der Kommunen

Geschrieben von: Schomerus

Kapitalertragssteuerabzug bei gebündelter Vermögensanlage für rechtliche unselbständige Stiftungen der Kommunen

Vom Kapitalertragsteuerabzug nach § 44a Abs. 6 EStG bei gebündelter Vermögensanlage für rechtlich unselbstständige Stiftungen der Kommunen wird Abstand genommen

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