Gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung des Verkaufs von Wohlfahrtsbriefmarken
Nach dem Finanzministerium Sachsen-Anhalt soll der Verkauf von Wohlfahrtsbriefmarken bei Vereinen zu keinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führen
Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt hat mit Schreiben vom 23.08.2016 (Az. 46 – S 0187 – 2) darauf hingewiesen, dass die Post Wohlfahrtsbriefmarken zum reinen Frankierwert an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege verkaufe, welche die Marken zum gleichen Preis an ihre Mitgliedsorganisationen weitergeben. Diese verkaufen die Marken zum aufgedruckten Preis, also einschließlich des Zuschlagswerts, an die Endabnehmer.
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