Einsatzleitung im Rettungsdienst als Nebenberuf
Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Einnahmen aus der Einsatzleistung im Rettungsdienst teilweise von der Einkommensteuer befreit.
Auf Bund/Länder-Ebene (Finanzbehörde Hamburg, Az. S 2121 – 2015/001 – 52) wurde am 29.09.2015 beschlossen, dass die Tätigkeit der Einsatzleiter(innen) im Rettungsdienst stets dann unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 26 EStG fällt, wenn die Leitung des Einsatzes am Einsatzort erfolgt.
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