Behandlung von Kunstspenden
Auch die Zuwendung von Wirtschaftsgütern können Spenden sein. Die OFD Nordrhein-Westfalen hat sich in einer Verfügung damit beschäftigt, welcher Wert bei solchen Sachzuwenden anzusetzen ist und hat dabei den Fokus auf Kunstspenden gelegt.
Die OFD Nordrhein-Westfalen hat in seiner Verfügung vom 17.07.2018 (Az. S 2223-2015/0029-St 15) zunächst klargestellt, dass eine Sachzuwendung mit dem gemeinen Wert zu bemessen sei. Hierbei handele es sich um den Preis, der bei einer Veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Hierbei werden nach der OFD aber verschiedene Fälle unterschieden.
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