Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung
Die Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung betreffe vor allem gemeinnützige Organisationen
Durch Schreiben des BMF vom 26.01.2016 (Az. IV A 3 – S 0062/15/10006) wurde der Anwendungserlass zur AO (AEAO) das erste Mal im Jahr 2016 geändert. Nachfolgend werden diejenigen wesentlichen Änderungen dargestellt, die das Gemeinnützigkeitsrecht betreffen.
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