Sammlung und Verwertung von Pfandflaschen durch steuerbegünstigte Einrichtungen

Geschrieben von: Schomerus

Sammlung und Verwertung von Pfandflaschen durch steuerbegünstigte Einrichtungen

Wer Pfandbons an gemeinnützige Organisationen spendet, kann in bestimmten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen einen Sonderausgabenabzug geltend machen. Die Organisationen selbst können die Einnahmen dem ideellen Bereich zuordnen.

Die OFD Frankfurt hat sich in seiner Verfügung vom 16.05.2018 (Az. S 0183 A – 46 – St 53) mit der gemeinnützigkeits- und spendenrechtlichen Behandlung von Sachverhalten im Zusammenhang mit Pfand-Spenden beschäftigt. Die OFD hat hierbei die folgenden Feststellungen getroffen:

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar