Markiert, gesichert und beworben: Haftet ein Verein für gefährliche Wanderwege?
Verletzt sich ein Wanderer durch einen herabstürzenden Felsbrocken, haften weder die Waldeigentümer noch eine den Weg betreuende Bergsportvereinigung, wenn sich eine typische Naturgefahr verwirklicht und der Unfall nicht durch eine selbst angebrachte Sicherungseinrichtung verursacht wurde (OLG Nürnberg, Hinweisbeschl. v. 29.07.2026, Az. 16 U 1394/25).
Worum geht es?
Der Kläger war auf einem touristisch beworbenen Wandersteig in der Fränkischen Schweiz unterwegs, als er von einem herabstürzenden Felsbrocken am Arm verletzt wurde. Er verlangte daraufhin von den Eigentümern des Waldgrundstücks sowie einer Bergsportvereinigung mindestens 120.000 € Schmerzensgeld.
Der Kläger war der Auffassung, die Waldeigentümer hätten die Felsen entlang des Wanderwegs überprüfen und die Instabilität des Gesteins erkennen müssen. Die Bergsportvereinigung nahm er in Anspruch, weil diese den Wandersteig markiert, mit Seilsicherungen ausgestattet und touristisch beworben hatte.
Wie hat das Gericht entschieden?
…
Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.
Schon Mitglied? Hier einloggen:
Bildnachweis: Sigena Semmling, Stock-Fotografie-ID: 538358346
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.