Wie viel Vergütung verträgt ein Ehrenamt im Vereinspräsidium?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Wie viel Vergütung verträgt ein Ehrenamt im Vereinspräsidium?

Sind Mitglieder des Präsidiums eines Sportverbands weisungsgebunden, in dessen Geschäftsabläufe eingegliedert und für eine nahezu vollzeitige Tätigkeit marktgerecht vergütet, liegt kein Ehrenamt, sondern eine abhängige Beschäftigung vor (SG Frankfurt am Main, Urt. v. 26.06.2026, Az. S 34 BA 30/22, S 34 BA 31/22).

Worum geht es?

Zwei Mitglieder des Präsidiums eines Fußballverbands erhielten für ihre Tätigkeit monatlich 3.600 € sowie ein Notebook, Mobiltelefon und einen Dienstwagen. Spesen wurden zusätzlich erstattet. Die Rentenversicherung ging davon aus, dass die Präsidiumsmitglieder abhängig beschäftigt und damit versicherungspflichtig waren.

Der Verband hielt dem entgegen, die Präsidiumsmitglieder seien ehrenamtlich tätig gewesen. Ihre Aufgaben seien überwiegend repräsentativer Natur gewesen, während administrative Tätigkeiten von hauptamtlichen Mitarbeitern erledigt worden seien. Der Verband führte ferner an, dass die beiden Funktionäre aufgrund anderer Einnahmequellen vollständig finanziell abgesichert gewesen seien.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis:  South_agency, Stock-Fotografie-ID: 876296872

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