Stoppt die Insolvenz eines Vereins den Prozess gegen sein Vereinsverbot?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Stoppt die Insolvenz eines Vereins den Prozess gegen sein Vereinsverbot?

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines verbotenen Vereins unterbricht das laufende verwaltungsgerichtliche Verfahren gegen das Vereinsverbot nicht. Die besonderen Regelungen des Vereinsrechts gehen insoweit vorübergehend den allgemeinen insolvenzrechtlichen Regelungen vor (BVerwG, Urt. v. 23.09.2026, Az. 6 C 1.26).

Worum geht es?

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hatte einen eingetragenen Verein verboten und aufgelöst, weil er sich nach Auffassung der Behörde gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtete. Das Ministerium ließ den Verein deshalb verbieten und auflösen. Mit dem Vereinsverbot waren zugleich vermögensrechtliche Maßnahmen verbunden: Das Vermögen des Vereins wurde beschlagnahmt und eingezogen. Gegen das Verbot ging der Verein vor dem OVG Lüneburg vor.

Während des laufenden Verfahrens beantragte die mit der Verwaltung des beschlagnahmten Vermögens betraute Polizeidirektion die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vereinsvermögen. Nach dessen Eröffnung erklärte das OVG das Verbotsverfahren gemäß § 173 S. 1 VwGO i.V.m. § 240 ZPO für unterbrochen. Mit der Insolvenzeröffnung sei die Prozessführungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter übergegangen. Dagegen wandte sich der Verein an das BVerwG.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: tupungato, Stock-Fotografie-ID: 1053961098

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