BUND e. V. vor Gericht gescheitert: Transporte von Atommüll dürfen stattfinden
Die Umweltorganisation BUND e.V. kann die Genehmigung für den Transport von Atommüll durch NRW nicht gerichtlich anfechten. Verbände können nach dem UmwRG nur gegen anlagebezogene Maßnahmen vorgehen (VG Berlin, Beschl. v. 08.01.2026, Az. VG 10 L 474/25).
Worum geht es?
Am 25. August 2025 hatte das in Berlin ansässige Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung die atomrechtliche Genehmigung erteilt, 288.161 bestrahlte Brennelemente in 152 Castor-Behältern vom Forschungsreaktor Jülich in das rund 170 Kilometer entfernte Zwischenlager Ahaus zu transportieren. Grund hierfür war, dass die Lagerung in Jülich nicht mehr die nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima aktualisierten Sicherheitsstandards erfüllte.
Der Landesverband Nordrhein-Westfalen des BUND e.V. legte gegen die Genehmigung Widerspruch ein und versuchte, den Transport per gerichtlichem Eilantrag vorläufig zu stoppen. Die Naturschützer bewerten die Genehmigung als rechtswidrig, da der Transport mit LKW auf der Straße erhebliche Sicherheitsrisiken bergen soll. Ein Austritt radioaktiven Materials sei nicht auszuschließen, falls es etwa durch marode Brücken, unfallbedingte Brände oder einen Drohnenangriff zu Beschädigungen komme.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: Grassetto, Stock-Fotografie-ID: 1308586276
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