Organisation von Wettkämpfen durch Sportverband steuerpflichtig
Ein Sport-Dachverband in Form eines eingetragenen Vereins kann von der Körperschaftsteuer befreit sein, wenn er nach seiner Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung unmittelbar einen gemeinnützigen Zweck verfolgt (Förderung des Sports). Steuerpflichtig ist er jedoch mit seinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, soweit es sich nicht um Zweckbetriebe handelt.
Der BFH hat in seinem Urteil vom 24.06.2015 (Az. I R 13/13) entschieden, dass ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nicht das Bestehen eines konkreten oder potentiellen Wettbewerbs erfordert. Hierbei stellte das Gericht klar, dass unter sportlichen Veranstaltungen organisatorische Maßnahmen eines Sportvereins zu verstehen sind, die es aktiven Sportlern ermöglichen, Sport zu betreiben, wobei aber die Tätigkeit eines Sport-Dachverbandes nicht dazu gehört.
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