Leistungen von Sportvereinen sind nicht automatisch umsatzsteuerbefreit
Der BFH hat kürzlich entschieden, dass bestimmte Leistungen, die ein Sportverein gegen gesonderte Vergütung erbringt, umsatzsteuerpflichtig sind.
Der BFH hat kürzlich entschieden, dass bestimmte Leistungen, die ein Sportverein gegen gesonderte Vergütung erbringt, umsatzsteuerpflichtig sind.