Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei zu hoher Geschäftsführervergütung
Mit dem Urteil vom 12. März 2020, das am 20. August 2020 veröffentlicht wurde, hat der Bundesfinanzhof (BFH) nunmehr in Sachen (Un-) Angemessenheit von Geschäftsführervergütungen bei gemeinnützigen Organisationen entschieden und im entschiedenen Fall die Gemeinnützigkeit der steuerbegünstigten Einrichtung endgültig versagt.