Prüfung der Steuerbegünstigung von Vereinen

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Prüfung der Steuerbegünstigung von Vereinen

Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass viele Vereine demnächst Ihre Steuererklärung und weitere Unterlagen zur Prüfung der Gemeinnützigkeit vorlegen müssen.

Worum geht es?

Die Finanzbehörden prüfen alle 3 Jahre, ob gemeinnützige Vereine und andere gemeinnützige Organisationen in der zurückliegenden Zeit die Voraussetzungen für die Befreiung von der Körperschafts- und Gewerbesteuer erfüllt haben. 2021 werden also die Zeiträume 2018-2020 überprüft. Dazu müssen die Vereine bei ihrem zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung sowie Kopien der Kassenberichte sowie Tätigkeits- bzw. Geschäftsberichte einreichen.

Was hat das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz konkret ausgeführt?

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