Gemeinnützigkeit setzt keine politische Neutralität voraus

Meinungsfreiheit: Gemeinnützigkeit setzt keine politische Neutralität voraus
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Gemeinnützigkeit setzt keine politische Neutralität voraus

Was war zu entscheiden?

Ein ehemaliger AfD-Politiker hatte bei dem Landgericht Baden-Baden Unterlassungsklage gegen die Amadeu Antonio Stiftung eingereicht, da diese ihn in ihrem Internetportal als „Antisemit“ und „Holocaust-Relativierer“ bezeichnete.

Er machte geltend, dass in Anbetracht der anerkannten Gemeinnützigkeit der Stiftung dieser nur eine eingeschränkte politische Meinungsfreiheit zustehe bzw. jedenfalls hinter seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zurücktreten müsse. Insbesondere seien die Bezeichnungen keine Meinungsäußerungen, sondern Tatsachenbehauptungen. Das Landgericht teilte diese Ansicht nicht. Vielmehr sah es in der Gemeinnützigkeit und den staatlichen Zuschüssen keine, die Meinungsfreiheit beschränkenden, Gründe. Es lehnte die Klage ab.

Wie hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden?

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