Energiehärtefallhilfen auf dem Weg

Energieverbrauch
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Energiehärtefallhilfen auf dem Weg

Bund und Länder haben Härtefallhilfen auf den Weg gebracht: Betroffene können bei den zuständigen Behörden der Länder eine direkte Unterstützung für den Ausgleich der gestiegenen Energiekosten erhalten.

Worum geht es?

Mit den Energiehärtefallhilfen werden die Mehrkosten abgefedert, die über eine Verdopplung des Preisniveaus des Jahres 2021 hinausgehen. Sie richten sich vor allem an Privathaushalte, die im Zeitraum vom 01. Januar 2022 bis 01. Dezember 2022 nicht leistungsgebundene Energieträger (Heizöl, Holzpellets oder Flüssiggas) bezogen haben. Betroffene können Rechnungen bei den zuständigen Behörden der Länder einreichen und so eine direkte Unterstützung erhalten.

Entscheidend für die Entlastung sind nicht die individuellen Beschaffungskosten, sondern eine Betrachtung gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021. Eine Entlastung setzt voraus, dass der gezahlte Preis für den Energieträger mindestens doppelt so hoch ist wie der Referenzpreis des Jahres 2021. Als Referenzpreis wird der durchschnittliche Preis des jeweiligen nicht-leistungsgebundenen Energieträgers in 2021 zugrunde gelegt.

Nach und nach starten die Länder nun auch Hilfsprogramme für schwer von hohen Energiekosten gebeutelte Unternehmen. In den ersten Bundesländern können die Härtefallhilfen seit Mitte März beantragt werden.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme

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Bildnachweis: istockphoto / ra-photos / 929944824

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