Nach Vereinsverbot: IZH klagt vor Bundesverwaltungsgericht

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Nach Vereinsverbot: IZH klagt vor Bundesverwaltungsgericht

Mit dem Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) wurde auch die Blaue Moschee an der Alster geschlossen. Der Verein will nun vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen, um die Moschee wieder zu öffnen.

Worum geht es?

Am 24. Juli hatte das Bundesinnenministerium den Verein Islamisches Zentrum Hamburg nach § 3 Abs. 1 S. 1 VereinsG verboten und das Vereinsvermögen beschlagnahmt. Hintergrund der Schließung war die extremistische Einstufung des Vereins. Bei dem Verein handele es sich um eine islamistische Organisation, die verfassungsfeindliche Ziele verfolge. Das IZH sei als direkte Vertretung des iranischen „Revolutionsführers“ zu sehen und verbreite dessen Ideologie auch in Deutschland. 

Ebenfalls verboten wurden mehrere Teilorganisationen des Vereins. Im Rahmen des Verfügungsverbots hatten Durchsuchungen in 53 Objekten deutschlandweit stattgefunden. In der vergangenen Woche hatte bereits das ebenfalls verbotene „Zentrum der islamischen Kultur Frankfurt“ Klage und einen Eilantrag gegen das Verbot in Leipzig gestellt.

Zu dem beschlagnahmten Vereinsvermögen des IZH gehörte auch die „Blaue Moschee“, offiziell Imam-Ali-Moschee, an der Alster.  Das IZH ist der Meinung, mit Schließung der Moschee entziehe das Ministerium den sich dort versammelnden gläubigen Schiiten eine wichtige Glaubenseinrichtung und hindere sie an der im Grundgesetz verankerten freien und ungehinderten Religionsausübung. Der Verein erhob daher Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Oberstes Ziel mit der Klage sei, die Moschee wieder für die Anhänger zu öffnen. Der Verein meint, wenn das Bundesministerium wirklich meint, dass schiitische Glaubens- und Religionsausübung gerade nicht von dem Verbot des IZH erfasst sein solle, dann sollte es keine Bedenken gegen die Weiternutzung der Moschee zu eben diesen Zwecken geben.

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Bildnachweis: eyewave, Stock-Fotografie-ID: 1521614239

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar