Darf der Verfassungsschutz den Verein „Jüdische Stimme“ weiterhin als extremistisch einstufen?
Ein Verein darf im Verfassungsschutzbericht vorläufig als „gesichert extremistisch“ bezeichnet werden, wenn hinreichende Anhaltspunkte für Bestrebungen vorliegen, die auswärtige Belange Deutschlands gefährden oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.09.2026, Az. OVG 1 S 45/26).
Worum geht es?
Der Verein „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost – EJJP e.V. Deutschland“ ist die deutsche Sektion des Dachverbands „European Jews for a Just Peace“. Nach seiner Satzung verfolgt der Verein das Ziel, Personen jüdischer Herkunft eine Plattform zu bieten, um sich für Völkerverständigung sowie insbesondere für eine friedliche und gerechte Lösung des Nahostkonflikts zwischen Israel und Palästina einzusetzen.
Im Verfassungsschutzbericht 2024 stufte das Bundesministerium des Innern den Verein jedoch als „gesichert extremistisch“ ein und führte ihn als Beispiel für propalästinensischen Extremismus an. Nach Auffassung des Ministeriums lehne der Verein das Existenzrecht Israels ab und verharmlose bzw. rechtfertige terroristische Gewalttaten gegen Israel.
Gegen diese Einstufung ging der Verein im einstweiligen Rechtsschutz vor. Das VG Berlin gab ihm zunächst Recht, da insbesondere explizite Gewaltaufrufe oder eine eindeutige Sympathie für die Hamas nicht mit ausreichender Gewissheit festgestellt werden könnten.
Wie hat das Gericht entschieden?
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