Aufwandsentschädigung für ehrenamtlichen Vorstand einer Standesorganisation als steuerfreie Einnahmen

Geschrieben von: Schomerus

Aufwandsentschädigung für ehrenamtlichen Vorstand einer Standesorganisation als steuerfreie Einnahmen

Aufwandsentschädigung für ehrenamtlichen Vorstand einer Standesorganisation als steuerfreie Einnahmen
Die Geltendmachung höherer, nicht durch die steuerfreie Pauschale gedeckte tatsächliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit, bedarf eine unmittelbar ausschließlichen oder ganz überwiegenden Veranlassung durch die ehrenamtliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen.
 
Das Thüringer FG hat sich in seinem Urteil vom 13.09.2017 (Az. 3 K 170/17)  mit dem Umfang der Steuerfreistellung von Aufwandsentschädigungen in den Leitungsorganen der verkammerten Berufe befasst. Der in den Streitjahren 2012 und 2013 einzeln zur Einkommensteuer veranlagte Kläger erhielt als Vorstandsmitglied einer Standesorganisation jeweils eine Aufwandsentschädigung in einer Höhe, die die geregelten Pauschalbeträge überstieg. Er war in einer Gemeinschaftspraxis tätig. Diese hatte etwa 15 Beschäftigte. Im Betriebsvermögen befanden sich keine PKW. Nach der Satzung der Standesorganisation sind die Mitglieder des Vorstandes ehrenamtlich tätig.

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