Wachstumschancengesetz: Änderungen für gemeinnützige Organisationen

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Wachstumschancengesetz: Änderungen für gemeinnützige Organisationen

Das Bundeskabinett hat am 30.08.2023 den Regierungsentwurf für das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ (kurz: Wachstumschancengesetz) beschlossen.

Worum geht es?

Dem Entwurfsbeschluss waren Verzögerungen bei der Einigung innerhalb der Ampelkoalition vorangegangen. Die ursprünglich für den 16.08.2023 geplante Beschlussfassung wurde aufgrund eines Vetos von den Grünen blockiert. Die Bundesfamilienministerin Lisa Paus knüpfte ihre Zustimmung an Forderungen im Zusammenhang mit einer Grundsicherung für Kinder.

Eine Einigung wurde zwischenzeitlich erzielt. Der nun beschlossene Regierungsentwurf entspricht in großen Teilen dem am 14.07.2023 vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Referentenentwurf. Zum Teil gibt es allerdings auch Abweichungen.

Der Regierungsentwurf enthält eine Reihe von vorgeschlagenen Maßnahmen, die zum Ziel haben, Impulse für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen zu setzen. Zudem sollen unter anderem auch für kleine und mittlere Unternehmen Steuervereinfachungen umgesetzt werden. Auch sollen mit dem Gesetz Maßnahmen ergriffen werden, die dazu beitragen, unerwünschte Steuergestaltungen aufzudecken und abzustellen und damit das Vertrauen in den Staat stärken.

Die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag ist im November geplant. Die Zustimmung des Bundesrates soll dann im Dezember erfolgen.

Was beinhält der Entwurf?

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Bildnachweis: Sakorn Sukkasemsakorn, Stock-Fotografie-ID:1397011551

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