gGmbH klagt: Umsatzsteuer auf Mitarbeiterkantinen?

Kantine
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

gGmbH klagt: Umsatzsteuer auf Mitarbeiterkantinen?

Die steuerbaren Umsätze aus dem Betrieb einer Mitarbeiterkantine sind nicht gemäß § 4 UStG steuerfrei. Zudem unterliegen sie auch nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 UStG (FG Münster, Urt. v. 23.03.2023, Az. 5 K 2867/20 U).

Worum geht es?

Die Klägerin ist eine GmbH, welche die Voraussetzungen für die Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft im Sinne des KStG erfüllt. Sie betreibt Krankenhäuser und innerhalb dieser Kantinen, welche Mitarbeitern Speisen und Getränke zu subventionierten Preisen anbieten. Diese Kantinen sind ausschließlich den Mitarbeitern vorbehalten, Besucher werden auf separat durch dritte Pächter betriebene Kantinen verwiesen.

Für einige Jahre wurden die Umsätze der Kantinen als sog. ‘‘eng mit dem Krankenhaus verbundene Umsätze‘‘ eingestuft mit der Folge, dass diese gemäß § 4 UStG steuerfrei waren. Später unterwarf die Klägerin die Umsätze dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 UStG. Seitdem ordnete sie die Kantinen dem stets steuerbegünstigten Zweckbetrieb des Krankenhauses zu.

Das zuständige Finanzamt stellte jedoch infolge einer Prüfung fest, dass diese Zuordnung nicht korrekt sei.  Die Prüfer begründeten dies damit, dass die Umsätze aus dem Betrieb einer Kantine, nach den Ausführungen eines BMF-Schreibens an die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft, keine mit dem Betrieb des Krankenhauses eng verbundenen Umsätze darstellen würden. Diese sei auch unabhängig davon der Fall, ob diese nur für Personal oder auch für Besucher zugänglich sei.

Infolge dieser Feststellung wurden Bescheide zur Änderung der Umsatzsteuer zulasten der Klägerin erlassen. Hiergegen wendet sich diese.

Wie entschied das Gericht?

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Bildnachweis:HispanolisticStock-Fotografie-ID:1411322814

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