Förderung des Schießsports gemeinnützig?

Geschrieben von: Schomerus

Förderung des Schießsports gemeinnützig?

Ein Verein, dessen Zweck die Förderung des IPSC-Schießens ist, ist als gemeinnützig anzuerkennen.

Das FG Niedersachen hatte in seinem Urteil vom 04.08.2016 (Az. 6 K 415/15) darüber zu befinden, ob der klägerische Verein gemeinnützige Zwecke verfolgt. Zweck des Vereins ist u.a. die Förderung des IPSC-Schießen. Bei der nach der International Practical Shooting Confederation benannten Schießsportdisziplin handelt es sich um ein sportliches Bewegungsschießen. Der Schütze bewegt sich mit einer geladenen Waffe im Raum und gibt nach vorgegebenem Parcoursaufbau Schüsse ab. Im Anwendungserlass der AO (AEAO) stellt die Finanzverwaltung das IPSC-Schießen als reines Kampfschießen in eine Reihe mit Gotcha und Paintball und verneint daher die Annahme einer Sportart im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts.

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar