Pauschales Stadionverbot unwirksam

Geschrieben von: Schomerus

Pauschales Stadionverbot unwirksam

Ein Stadionverbot darf durch den DFB nicht willkürlich ohne eine gesicherte Tatsachengrundlage ausgesprochen werden.

Das Amtsgericht München hat in seinem Urteil vom 09.08.2018 (Az. 30 C 3466/17) klargestellt, dass ein Stadionverbot, das lediglich auf eine Empfehlung der Polizei beruht, unwirksam ist.

Beim Kläger handelt es sich um einen Fan des Fußball-Bundesligisten Hannover 96. Dieser war zusammen mit 177 weiteren Fans zwei Tage vor einem Bundesliga-Spiel auf einem Parkplatz in Braunschweig verabredet. Das Treffen verlief dabei friedlich, gegnerische Fans waren nicht anwesend. Die Polizei führte dennoch Kontrollen durch und fand im Bereich des Parkplatzes Vermummungsgegenstände, Boxbandagen und andere Gegenstände. Beim Kläger wurden keine verbotenen oder anderweitig gefährlichen Gegenstände gefunden wurden. Ein Ermittlungsverfahren wurde nicht eingeleitet. Der Fan war bisher auch nicht polizeilich in irgendeiner Weise (insbesondere als Fußball-Fan) aufgefallen. Dennoch wurde der Kläger eine Nacht lang festgehalten, die Polizei sprach gegen ihn und alle anderen angetroffenen Fans einen Platzverweis für den Bereich der Stadt Braunschweig aus und empfahl gegenüber dem Deutschen Fußball Bund (DFB), ein Stadionverbot auszusprechen. Dem kam der DFB nach.

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