Fußballtrainer sozialversicherungspflichtig

Meldebescheinigung Sozialversicherung
Geschrieben von: Schomerus

Fußballtrainer sozialversicherungspflichtig

Trotz vertraglich vereinbarten selbständiger Leistung eines Fußballtrainers kann letztlich ein nichtselbständiges, abhängiges Beschäftigungsverhältnis bestehen.

Das Landesozialgericht Niedersachsen-Bremen hatte in seinem Urteil vom 06.06.2018 (Az. L 2 BA 17/18) über die Klage eines Fußballvereins gegen die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zu entscheiden. Der Verein schloss in dem zugrundeliegenden Fall mit einem Trainer einen Honorarvertrag ab. Der Trainer wurde beauftragt die mittlerweile in die Landesliga (sechstklassig) abgestiegene 1. Herrenfußballmannschaft des Vereins wieder zum Erfolg zu führen. Nach den vertraglichen Vereinbarungen galt der Trainer als selbständig. Es war insbesondere vereinbart, dass der Trainer die Leistung in eigener Verantwortung ohne Weisungen des Vereins ausführt. Sowohl der Vorgänger als auch der Nachfolger des Trainers arbeiteten hingegen auf nichtselbständiger Basis. Nach Durchführung einer Betriebsprüfung setzte die DRV Beträge auf allen Zweigen der Sozialversicherung i.H.v. ca. 15.000,00 EUR fest. Dagegen klagte der Verein.

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