Auch fremdbezahlte Sportler sind Arbeitnehmer

Geschrieben von: Schomerus

Auch fremdbezahlte Sportler sind Arbeitnehmer

Fußballspieler, die nicht direkt vom Verein bezahlt werden, können auch Arbeitnehmer sein, wodurch etwaige Verletzungen als Arbeitsunfälle anzuerkennen sind.

Im Rahmen des Gerichtsbescheides des Sozialgerichts Hamburg vom 08.08.2017 (Az. S 40 U 231/15) stritten die Parteien um die Feststellung eines Arbeitsunfalls. Der Kläger war als Fußballspieler in einer Mannschaft der 5. Liga aktiv und zog sich bei einem Spiel am 02.10.2011 eine Kreuzbandruptur zu. Er beantragte die Feststellung dieses Ereignisses als Arbeitsunfall und verwies darauf, dass er zum Verein in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden habe. Tatsächlich ergibt sich aus einer Nebenvereinbarung zu einer Tätigkeit bei einer Tankstelle, dass ein Entgelt i.H.v. 400,00 EUR nur erhielt, wenn er am Training, den Pflichtspielen und sonstigen offiziellen Terminen des Vereins teilnimmt. Diese Vereinbarung wurde am 17.06.2011 vom 1.Vorsitzenden des Vereins, des Managers (Sponsor) und dem Kläger unterschrieben. Das Geld wurde vom 07.07.2011 – 30.06.2012 vom genannten Sponsor des Vereins überwiesen, der über ein Tankstellennetz verfügte. Die weiteren Feststellungen ergaben, dass der Kläger in der Tankstelle nie gearbeitet hatte und in Vollzeit bei einem Autohaus beschäftigt war. Die beklagte Unfallkasse wies den Antrag auf Feststellung eines Arbeitsunfalls zurück.

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