Umsatzsteuerliche Behandlung von sportlichen Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine

Geschrieben von: Schomerus

Umsatzsteuerliche Behandlung von sportlichen Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine

Das BMF bezieht Stellung zu den Voraussetzungen der Umsatzsteuerfreiheit für sportliche Veranstaltungen, die gemeinnützige Sportvereine gegen Mitgliederbeiträge durchführen.

Hintergrund des Schreibens des BMF vom 04.02.2019 (Az. III C 3 – S 7180/17/10001) ist, dass sportliche Veranstaltungen, die von gemeinnützigen Vereinen durchgeführt werden, steuerfrei sind, soweit das Entgelt in den Teilnehmergebühren bestehen. Das BMF weist zunächst darauf hin, dass insbesondere eine Nutzung der Sportanlage im Rahmen des Trainingsbetriebs oder bei Wettkämpfen mit anderen Vereinen als eine sportliche Veranstaltung anzusehen sei. Die ledigliche Nutzungsüberlassung von Sportplätzen sei hingegen keinesfalls von der Steuerbefreiung umfasst.

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