Steuerfreiheit von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Eintrittskarten zu kulturellen Veranstaltungen

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Steuerfreiheit von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Eintrittskarten zu kulturellen Veranstaltungen

Aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2018 zu Besorgungsleistungen im Zusammenhang mit Opern-Eintrittskarten hat das BMF den Anwendungserlass zur Umsatzsteuer angepasst.

Worum geht es in dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums?

Beschafft der einen Hotelservice anbietende Unternehmer im eigenen Namen, jedoch für Rechnung des ihn jeweils beauftragenden Hotelgastes Eintrittskarten, die zum Besuch einer Oper berechtigen, liegt eine Besorgungsleistung vor, die steuerfrei ist, wenn die Umsätze der Oper auch von der Umsatzsteuer befreit sind.

Dies hat der BFH hat mit Urteil vom 25.04.2018 (Az. XI R 16/16) entschieden. Das BMF hat dieses Urteil nun zum Anlass genommen, den Umsatzsteuer-Anwendungserlass anzupassen.   

Welche Änderung hat das BMF nun vorgenommen?

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