Umsatzsteuerbefreiung für Maßnahmen der Arbeitsförderung

Geschrieben von: Schomerus

Umsatzsteuerbefreiung für Maßnahmen der Arbeitsförderung

Die Oberfinanzdirektion Niedersachen stellt in Ihrem Schreiben die Anforderungen an eine Umsatzsteuerbefreiung für Maßnahmen der Arbeitsförderung dar.

Die OFD Niedersachsen stellt mit Ihrem Schreiben vom 04.10.2016 (Az. S 7179 -105 – St 182) klar, dass bei Berücksichtigung der im Zuge des ab dem 01.04.2012 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt erfolgten Neustrukturierung der Leistungen der Arbeitsförderung im SGB III die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen nur dann umsatzsteuerfrei sind, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten (§ 4 Nr.21 a) bb) UStG).

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