Änderung des Steuersatzes bezüglich der Leistungen in Behindertenwerkstätten

Geschrieben von: Schomerus

Änderung des Steuersatzes bezüglich der Leistungen in Behindertenwerkstätten

Der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7 % nach § 12 Abs.2 Nr.8 a UStG erfasst alle Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen

Mit Schreiben vom 25.04.2016 (Az. III C 2 – S 7242-a/09/10005) teilt das BMF mit, dass die ermäßigte Steuer in Höhe von 7 % nach § 12 Abs.2 Nr. 8 a UStG für alle in einer Behindertenwerkstatt erbrachten Leistungen gilt. Dadurch wird der Abschnitt 12.9 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) geändert.

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