Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen

Geschrieben von: Schomerus

Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen

Bei Spenden an kommunale Wählervereinigungen handelt es sich um keine steuerbegünstigten Zuwendungen nach dem Einkommensteuergesetz.

Der BFH hat in seinem Urteil vom 20.03.2017 (Az. X R 55/14) Spenden an kommunale Wählervereinigungen als nicht begünstigt eingeordnet. Dem lag ein Fall zugrunde, in dem ein lediger Kläger im Jahr 2011 einer Wählervereinigung, deren Vorsitzender er selbst war, Beträge in Höhe von 3.226,00 EUR zu wandte. Das beklagte Finanzamt gewährte ihm eine Steuerermäßigung in Höhe von 825,00 EUR nach § 34g S.1 Nr.2 lit. a EStG (Höchstbetrag der Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen). Hinsichtlich des unberücksichtigten Teils seiner Zuwendung machte der Kläger mittels Einspruch den Spendenabzug nach § 10b Abs.2 EStG (Zuwendungen an politische Parteien im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes) geltend. Der Einspruch und die anschließende Klage blieben erfolglos.

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