Zocken als Gewerbe? Steuerpflicht beim Online-Poker

Poker - steuerpflichtige Gewinne
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Zocken als Gewerbe? Steuerpflicht beim Online-Poker

Teilweise sind Gewinne beim Online-Poker als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren, welche nach dem Einkommenssteuergesetz steuerpflichtig sind (BFH, Urt. v. 22.02.2023, Az. X R 8/21).

Worum geht es?

Mehr als 80.000 € gewann ein Mathestudent beim Online-Poker in einem Jahr. Der Student hatte 2007 mit der Variante „Texas Hold’em/Fixed Limit“ begonnen, zunächst mit kleinen Einsätzen und Gewinnen, nach und nach steigerte er jedoch seine Einsätze und investierte immer mehr Geld und Zeit.

Im Jahr 2009 erzielte er einen Gewinn von über 80.000 €, in den Folgejahren noch mehr. Er machte seine Steuererklärung und gab die Gewinne an. Das Finanzamt wollte diese gänzlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 Abs. 1 Nr. EStG versteuern.

Hiergegen klagte der Student. Er vertritt die Auffassung, beim Online-Poker handle es sich um Glücksspiel, das nicht der Steuerpflicht unterliege.

Teilweise hatte die Klage Erfolg, das Finanzgericht Münster schloss sich der Glücksspiel-Argumentation allerdings nicht an; Online-Poker könne sehr wohl auch gewerbsmäßig betrieben werden. 60.000 der 80.000 € erwirtschaftete der Student in den letzten drei Monaten. Im zweiten Halbjahr verbrachte er insgesamt 673 Stunden mit dem Spielen, runtergerechnet also rund 26 Stunden pro Woche.

Wie entschied das Gericht?

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Bildnachweis:South_agency/Stock-Fotografie-ID:1227100579

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