(Unionsrechtliche) Umsatzsteuerbefreiung für nicht gemeinnützige Sportvereine

Geschrieben von: Schomerus

(Unionsrechtliche) Umsatzsteuerbefreiung für nicht gemeinnützige Sportvereine

Nicht als gemeinnützig anerkannter Golfclub kann sich auf unionsrechtliche Vorschrift zur Umsatzsteuerbefreiung berufen. Diese Vorschrift erfordert gerade keine Gemeinnützigkeit.

Das FG München hat in seinem Urteil vom 29.03.2017 (Az. 3 K 855/15) entschieden, dass eine noch nicht in nationales Recht umgesetzte unionsrechtliche Richtlinie dem nationalen Recht vorgeht, wenn sich der Steuerpflichtige ausdrücklich darauf beruft.

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