Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen einer Pflegekraft
Unter bestimmten Voraussetzungen und bei Einhaltung eines bestimmten Gestaltungsmodells kann sich die Umsatzsteuerbefreiung für die Leistungen einer Pflegekraft direkt aus einer unionsrechtlichen Vorschrift ergeben.
Der BFH hat in seinem Urteil vom 07.12.2016 (Az. XI R 5/15) klargestellt, dass Leistungen der Eingliederungshilfe und im Rahmen eines „individuellen Services für behinderte Menschen“, die eine Pflegekraft auf der Grundlage von § 77 Abs.1 Satz 1 SGB XI gegenüber einem auf dem Gebiet der Pflege von Menschen tätigen Verein erbringt, umsatzsteuerfrei sind, wenn die Kosten der Leistungen aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Regelung von einem Träger der Sozialfürsorge oder der sozialen Sicherheit getragen werden.
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