Umsätze aus Fahrsicherheitstraining steuerfrei

Geschrieben von: Schomerus

Umsätze aus Fahrsicherheitstraining steuerfrei

Fahrsicherheitstrainings sind Kurse belehrender Art, die den Teilnehmern im Gemeinwohlinteresse Fertigkeiten mit dem Ziel des sicheren und defensiven Fahrens vermitteln. Die Einnahmen aus Fahrsicherheitstrainings sind daher umsatzsteuerfrei.

Der Kläger des Verfahrens vor dem FG Niedersachsen (Urteil vom 28.06.2018, Az. 5 K 250/16) ist ein eingetragener Verein. Satzungszweck ist u.a. die Förderung der Verkehrssicherheit und der Verkehrserziehung durch z.B. Angebote im Bereich Bildung und Fortbildung sowie durch Verkehrsaufklärung. Ein Gewinn wird laut Satzung nicht erstrebt, etwaige Überschüsse dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. In den Streitjahren 2013 und 2014 führte der Kläger jeweils ca. 45 Sicherheitstrainings für Pkw, für Motorräder und für Senioren durch. Dabei erzielte er Einnahmen i.H.v. brutto ca. 37.000 EUR bzw. ca. 21.500 EUR. Im September 2013 erwarb der Kläger einen Rettungssimulator für ca. 43.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer. Zudem erwarb er im Oktober 2014 für den Transport des Simulators einen gebrauchten Renault-Bus zum Preis von ca. 13.500 € zzgl. Umsatzsteuer.

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