Kein Spendenabzug nach Schenkung mit Auflage unter Ehegatten

Geschrieben von: Schomerus

Kein Spendenabzug nach Schenkung mit Auflage unter Ehegatten

Ein Spendenabzug ist bei mit einer Schenkung unter Ehegatten verbundener Auflage, ein Teil des Geldes an gemeinnützige Organisationen zu spenden, nicht möglich.

Das FG Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 26.01.2017 (Az. 9 K 2395/15 E) entschieden, dass die für einen Spendenabzug nach § 10b EStG erforderlich Freiwilligkeit nicht erfüllt ist, wenn eine durch eine Schenkung unter Ehegatten begünstigte Ehefrau die ihr dadurch auferlegte Verpflichtung erfüllt.

In dem zugrundeliegenden Sachverhalt überwies der Ehemann und spätere Erblasser seiner Ehefrau schenkweise einen Betrag von 400.000,00 EUR unter der Auflage Teilbeträge von insgesamt 130.000,00 EUR an einen näher bestimmten Verein bzw. eine gemeinnützige Organisation weiterzuleiten. Das Finanzamt versagt einen Spendenabzug, da das Merkmal der Freiwilligkeit fehle.

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