Handgeld an Fußball-Lizenzspieler: Sofort abzugsfähig?

Handgeld
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Handgeld an Fußball-Lizenzspieler: Sofort abzugsfähig?

Handgelder, die ein Lizenzspieler anlässlich des Vertragsneuabschlusses oder bei Vertragsverlängerung erhält, sind steuerrechtlich als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben einzuordnen (FG München, Urt. v. 17.04.2023, Az. 7 K 414/22).

Worum geht es?

Die Klägerin ist ein Unternehmen, welches die Unterhaltung einer Fußball-Lizenzspielerabteilung zur Teilnahme an der DFB-Lizenzliga und anderen nationalen und internationalen Wettbewerben zum Gegenstand hat. Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass sie mit diversen Lizenzspielern Vereinbarungen über Handgeldzahlungen anlässlich des Abschlusses oder der Verlängerung eines Vertrages getroffen hatte, welche sie aufwandswirksam in der Periode erfasste, in welcher der jeweilige Lizenzspieler den Arbeitsvertrag schloss oder verlängerte.

Der Prüfer vertrat jedoch die Auffassung, dass es sich bei den gezahlten Handgeldern um eine Gegenleistung für die Bindung des Spielers über die Dauer des Arbeitsverhältnisses handele. Daher stellen diese keine sofortig abzugsfähigen Betriebsausgaben, sondern nur aktive Rechnungsabgrenzungsposten verteilbar auf die vertraglich vereinbarte Laufzeit dar. Das Finanzamt folgte der Auffassung des Prüfer und änderte die Steuerbescheide dementsprechend. Hiergegen erhob die Klägerin Einspruch, welcher vom Finanzgericht jedoch als unbegründet zurückgewiesen wurde.

Dagegen richtet sich nun ihre Klage. Zur Begründung trägt die Klägerin vor, dass die Handgeldvereinbarungen jeweils in gesonderten Verträgen zwischen ihr und dem Spieler getroffen worden seien, da sie zeitlich bewusst und deutlich vor den erst später wirksam werdenden Arbeitsverträgen durch die Spieler zu erfüllen gewesen seien. Bereits mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrages seien die Verpflichtungen aus der Handgeldvereinbarung erfüllt. Zudem diene das Handgeld lediglich dem Zweck, die Spieler zu motivieren, zeitnah den Arbeitsvertrag abzuschließen; das Handgeld verbliebe ihnen jedoch auch bei Unterlassen.

Wie entschied das Gericht?

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Bildnachweis:Dejan Markovic/Stock-Fotografie-ID:667169790

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