EuGH zur Steuerbefreiung bestimmter kultureller Dienstleistungen

Geschrieben von: Schomerus

EuGH zur Steuerbefreiung bestimmter kultureller Dienstleistungen

Der EuGH hatte sich in seinem Urteil vom 15.02.2017 (Az. C-592/15) in einem britischen Vorabentscheidungsersuchen mit der Steuerbefreiung für kulturelle Leistungen nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n der 6. EG-Richtlinie (jetzt: Art. 132 Abs. 1 Buchst. n MwStSystRL) zu beschäftigen. Nach dieser Vorschrift sind „bestimmte kulturelle Dienstleistungen und eng damit verbundene Lieferungen von Gegenständen, die von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannten kulturellen Einrichtungen erbracht werden“, steuerfrei. Im konkreten Fall ging es um von der Klägerin erbrachte Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gewährung von Zutritt zu Filmvorführungen. Diese Dienstleitungen waren nach nationalem britischen Recht nicht einer Steuerbefreiung umfasst.

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