Eine Gemeinde als Unternehmer

Geschrieben von: Schomerus

Eine Gemeinde als Unternehmer

Eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist nur dann Unternehmer, wenn sie eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne einer nachhaltigen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausübt, die sich innerhalb ihrer Gesamtbetätigung heraushebt.

Im dem vom BFH in dem Urteil vom 15.12.2016 (Az. V R 44/15) entschiedenen Fall ist die Klägerin eine Gemeinde. Die ist Alleingesellschafterin der K-GmbH, die ihrerseits wiederum Alleingesellschafterin der A-GmbH ist. Die Klägerin errichtete im Zeitraum 2001 bis 2008 ein Sportzentrum, welches sie sukzessive an die A-GmbH vermietete. Ferner wurde der Betrieb des Sportzentrums übertragen. Des Weiteren verpflichtete sich die Klägerin, den entstehenden handelsrechtlichen Verlust auszugleichen. Aufgrund dieser vertraglichen Vereinbarungen leistete sie Verlustausgleichszahlungen in Höhe von 350.400,- EUR (2008), 663.582,69 EUR (2009) und 639.084,95 EUR (2010). In der Folge machte die Klägerin für die Errichtung des Sportzentrums für die Jahre 2006 bis 2010 einen Vorsteuerabzug von insgesamt ca. 1,8 Mio. EUR geltend. Die Mieten behandelte sie als Entgelt für umsatzsteuerpflichtige Leistungen. Das beklagte Finanzamt ist jedoch der Ansicht, die Klägerin habe keinen Betrieb gewerblicher Art unterhalten.

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