Bürodienstleistungen an Berufsbetreuer unterliegen der Umsatzsteuer
Bei einer aus Berufsbetreuern bestehende Bürogemeinschaft in der Rechtsform einer GbR führt die Berufung auf Art. 132 Abs.1 Buchst. f MwStSystRL nicht zur Umsatzsteuerbefreiung.
Das FG Münster hat mit seinem Urteil vom 12.01.2017 (Az. 5 K 23/15) entschieden, dass die nach Art. 132 Abs.1 Buchst. f MwStSystRL für eine Steuerfreiheit fehlenden Wettbewerbsverzerrungen bei Bürodienstleistungen, die eine GbR an selbständige Berufsbetreuer erbringt, nicht vorliegen.
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