OVG Weimar lehnt Eilantrag gegen Zuschauerverbot ab

Zuschauerverbot
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

OVG Weimar lehnt Eilantrag gegen Zuschauerverbot ab

Das Bundesland Thüringen hat per Rechtsverordnung verfügt, dass aus Gründen des Infektionsschutzes Sportveranstaltungen ohne Zuschauer stattfinden sollen. Ein Eilantrag gegen die Maßnahme wurde vom OVG Weimar abgelehnt (Beschluss v. 10.01.2022, Az. 3 EN 801/21).

Was ist passiert?

Die Bund-Länder-Konferenz, die zur Abstimmung der Corona-Politik zwischen Bund und den 16 Bundesländern dient, hat sich im Dezember dazu entschieden, Sportveranstaltungen ab dem 28.12.2021 ohne Zuschauer stattfinden zu lassen. Thüringen setzte diese Vereinbarung in § 29 Abs. 1 S. 2 der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmeverordnung um.


Eine Volleyball-Sportveranstalterin begehrte die Außervollzugsetzung dieser Maßnahme und wandte sich daher an das zuständige Oberverwaltungsgericht in Weimar.

Wie begründete das OVG Weimar seine Entscheidung?

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